Dienstunfähigkeitsversicherung
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, die eine spezielle Klausel in den Vertragsbedingungen aufweist. Die sogenannte Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel stellt sicher, dass die Dienstunfähigkeit, die durch den Dienstherrn erklärt wird, von dem Versicherer als Berufsunfähigkeit anerkannt wird, auch wenn die reguläre Definition für Berufsunfähigkeit nicht voll erfüllt ist.
Was ist versichert?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung versichert den Fall, dass der Versicherte aufgrund einer psychischen oder körperlichen Einschränkung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Durch die Beamtenklausel ist auch der Fall abgesichert, dass der Versicherte von seinem Dienstherrn aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen wird. Tritt der Versicherungsfall ein, so zahlt der Versicherer eine monatliche Rente an den Versicherten, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgesetzt wird. Darüber hinaus entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung.
Wann wird nicht geleistet?
Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel innere Unruhen sowie Kriegsereignisse als Ursache für die Dienstunfähigkeit. Außerdem zahlt der Versicherte nicht, wenn die Dienstunfähigkeit durch den Versicherungsnehmer selbst herbeigeführt wurde oder auf einer versuchten oder ausgeführten Straftat beruht. Darüber hinaus können bestimmte Strahlenschäden ausgeschlossen sein. In welchen Fällen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, kann im Einzelfall dem Bedingungswerk des jeweiligen Versicherungstarifs entnommen werden.
Worauf sollten Beamte bei dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
Bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte insbesondere darauf achten, dass die Versicherungsbedingungen eine „echte“ Beamtenklausel enthalten. Eine „unechte“ Beamtenklausel liegt vor, wenn die Formulierung den Zusatz „aus medizinischen Gründen“ enthält. Damit behält sich der Versicherer das Recht auf eine medizinische Nachprüfung vor. Er schließt sich somit nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an. Die „echte“ Beamtenklausel ist aus diesem Grund ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Dienstunfähigkeitsversicherung – Variationen der Beamtenklausel
Für Beamte wird die private Absicherung der Arbeitskraft immer wichtiger. Gerade die psychischen Erkrankungen führen nicht nur bei Soldanten nach Auslandseinsätzen, sondern auch bei anderen Beamtengruppen vermehrt zu vorzeitigen Entlassungen. Aber auch Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Wirbelsäule oder des Bewegungsapparats sind häufige Ursachen der Dienstunfähigkeit. Beamte benötigen für die private Absicherung eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel, die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung.
Bei der Beamtenklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung muss nicht nur zwischen der echten und der unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden werden, es gibt weitere Variationen, die zu kennen eine Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer optimalen Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Zu unterscheiden sind die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel und die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel sowie die Absicherung der Teildienstunfähigkeit.
Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel ist insbesondere für Verwaltungsbeamte geeignet, da sie die allgemeine Dienstunfähigkeit absichert. Die allgemeine DU-Klausel legt fest, dass die Entlassung bzw. die Versetzung in den Ruhestand eines Beamten im öffentlichen Dienst aufgrund von allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und somit zum Empfang der Rente aus der DU-Versicherung berechtigt. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine „echte“ Beamtenklausel handelt.
Eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel kann beispielsweise wie folgt lauten:
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel oder Vollzugsklausel
Für Beamte im Vollzugsdienst ist eine allgemeine DU-Klausel nicht ausreichend, sie benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, auch Vollzugsklausel genannt, die die spezielle bzw. beschränkte Dienstunfähigkeit absichert. Mit ihr wird sichergestellt, dass eine Dienstunfähigkeit, die auf bestimmte Bereiche (z. B. Feuerwehreinsatzdienst, Zoll, Polizei- oder Justizvollzugsdienst) beschränkt ist, als vollständige Berufsunfähigkeit angesehen wird.
Eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel kann beispielsweise wie folgt lauten:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich seines Gesundheitszustandes wegen aufgrund einer auf bestimmte Bereiche beschränkten Dienstunfähigkeit infolge eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die beschränkte Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.“
Spezielle DU-Klauseln sind auch die Polizeivollzugsdienstunfähigkeitsklausel sowie die Feuerdienstunfähigkeitsklausel. Sie sichern ebenfalls die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand ab, wenn der Beamte die speziellen Anforderungen des jeweiligen Dienstes nicht mehr erfüllen kann.
Teildienstunfähigkeit oder begrenzte Dienstunfähigkeit
Es kommt nicht selten vor, dass ein Beamter nicht vollständig sondern nur teilweise bzw. begrenzt Dienstunfähig erklärt wird. Die begrenzte Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit wird im § 45 BBG (Bundesbeamtengesetz) geregelt. Sie liegt vor, wenn der Beamte sein Amt beibehalten und seine Dienstpflichten noch mindestens während der Hälfte der regulären Arbeitszeit erbringen kann. Es erfolgt demnach eine Reduzierung der Arbeitszeit bei Beibehaltung des Dienstpostens.
Die meisten Dienstunfähigkeitsversicherungen sehen eine Leistung ausschließlich bei vollständiger Dienstunfähigkeit vor.
Es gibt nur wenige Versicherungsgesellschaften, die Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allgemeiner DU-Klausel anbieten. Eine Vollzugsklausel bieten sogar nur eine Hand voll Versicherer an. Die Teildienstunfähigkeit versichern sogar noch weniger Anbieter. Beamte, die eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten darauf achten, dass die für sie passende Klausel Bestandteil des Versicherungsvertrages wird. Einen kostenlosen Vergleich der in Frage kommenden Anbieter erhalten Sie über das Kontaktformular.
Wenn Sie als Beamter über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nachdenken, dann nutzen Sie die Vorteile eines kostenlosen und unabhängigen Leistungsvergleiches. Fordern Sie hier Ihren Vergleich an.
Linktipps: